Da sind wir einfach anders
Ja, tatsächlich, da sind wir einfach anders! - Wir machen Ihnen kein "X" für das allerneuste "U" vor, wir bieten Lösungen!
 
Wir stehen für das Positive im Leben, schließlich sind wir ja auch das "technische Rückgrat der Unterhaltung". Wir wollen niemanden schlecht machen, schließlich würfe das nur ein negatives Bild auf uns selbst. Wir möchten, dass Sie jederzeit eine Möglichkeit haben, Probleme, die sich auf Ihrer Veranstaltung einstellen (können), gelöst zu bekommen. Damit Sie diese Probleme auch erkennen, zeigen wir Ihnen einige Beispiele, wie man es besser nicht macht. Keine Angst, wir langweilen Sie nicht mir der Zitierung einschlägiger Vorschriften, sondern erlauben uns, eine kurze Kommentierung der Situation. Sollten Ihnen die Bilder kaum etwas sagen oder womöglich ähnlich oder sogar bekannt vorkommen, müßten wir unbedingt mal reden... - Denn: Sie als Veranstalter haben das (Haftungs-)Problem, wir die richtige Lösung. Und darüber sprechen wir mit Ihnen besonders gerne, die passende Lösung für Ihre Veranstaltung!

 

Aufbauten wie diese fallen bei uns unter den Begriff "Spielstätten-Provisorium", denn von einer Bühne darf man in diesem Fall nicht sprechen. Der Veranstaltungsbetrieb dürfte gar nicht stattfinden, hier herrscht Gefahr für Leib und Leben. Es ist insbesondere keine der aktuellen Normen rund um die Standsicherheit, insbesondere bei hohen Windstärken erfüllt. Übrigens: Die Mehrzahl mobiler Bühnen entspricht i.d.R. nicht den geltenden Normen bzgl. Geländer, Bodenbelastbarkeit und Standsicherheit. Vor einem geplanten Einsatz sollten Sie sich unbedingt von uns beraten lassen.
Technik "á la 80er Jahre", deren Aufbau schon seit den 90ern unzulässig ist kann man auch 2014 noch "bewundern"! Auch hier dürfte der Veranstaltungsbetrieb gar nicht erst stattfinden, da die Aufbauten nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Vom definierten Stand der Technik, den wir bei unseren Aufbauten stets anstreben, ist das hier alles meilenweit entfernt.  

Hier waren "Techniker" der Meinung bereits alles erledigt zu haben, schließlich "war 16 Uhr durch" und damit Feierabend. Einsam und verlassen stand dieses Provisorium ungesichert in der Nacht ohne igendwelche Maßnahmen zur Stabilisierung, Sicherung gegen Kippen oder Gleiten, etc.. Nach Sonnenaufgang waren übrigens prompt ca. 15.000 Menschen auf dem Platz und - ohne es zu ahnen - sehr gefährdet!

Übrigens: Mit ein wenig Geschick ist in Haftpflichtversicherungs-Policen womöglich die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" ausgeschlossen; ab dem Tatbestand des bedingten Vorsatzes oder sogar Vorsatzes wird aber keine Regulierung mehr erfolgen! Bei den heutigen Reha-Kosten ist dann das Ende des Privatvermögens des Verursachers schnell erreicht. "Gut" für den Versicherungsträger des Betroffenen, dass auch Sie als Veranstalter mithaften, so wird die Kostenlast doch etwas breiter geschultert...

 
Windverband / Kreuzverband einer 2014 in Hannover aufgestellten Bühne. Rund um diese "Baustelle" gibt es bei uns einen ganzen Ordner mit Bildern, was man im Bühnenbau einfach nicht macht! - Aber die Firma, die das erstellt hat, ist ja seit über 20 Jahren im Geschäft und hat ja nur zufriedene Kunden... Und wenn man als Meister verpflichtungsgemäß darauf hinweist, dass das so nicht geht, "heult" sich der Verleiher einfach mal beim "Bühnen-Inverkehrbringer" aus, der telefonisch mal eben mit einer Klage droht.  

Sie sehen ein Fahrgerüst als PA-Tower. Hier wird oben noch Veranstaltungstechnik installiert. Bereits jetzt ist die "ultra schöne" Verkleidung montiert. Fragen Sie sich einmal selbst, was passiert, wenn in diese "Segelfläche" nun der Wind pfeift. Und was passiert erst, wenn sich mehrere hundert Menschen vor den beiden so aufgestellten Towern genau in diesem Augenblick versammelt haben...?

Übrigens: Abzüge in der Windlast bei Verwendung von Gazen sind auch nicht mehr zulässig; jede Gaze ist wie eine Vollplane anzusehen!

Auch bei diesem Aufbau muß man sagen: Keiner von uns ist frei von Fehlern, es sollten aber einmalige Fehler bleiben und nicht zur Routine werden. Leider bekommt man hier den Eindruck, dass sehr bewußt falsch gearbeitet wird. Übrigens bildet diese Firma auch zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus... - Das macht uns genauso betroffen wie der Umstand, dass dieser Aufbau im Rahmen eines gewerblichen Auftrags durchgeführt wurde, bei dem der Auftraggeber auf seinem Werksgelände auch noch eine Verantwortung seinen Mitarbeitern und Kunden gegenüber hat.  
"Das Grauen" bleibt dabei keines Falls auf das Stadtgebiet Hannover beschränkt. Auch in der Region findet man bemerkenswerte Beispiele aus dem Tal der Ahnungslosen. So sieht übrigens Ballastierung aus, wenn man eine nordhessische Firma mit dem Bühnenbau beschäftigt: Die Plastiksäcke enthalten als Last Wasser, das irgendwie schwer sein soll...  
Für den Outdoor-Einsatz gibt es übrigens Scheinwerfer mit entsprechender Schutzklasse gegen Wettereinflüsse. Die hier abgebildeten Versionen gehören allerdings nicht dazu.
 
Auch das kann mal vorkommen: Ein geplanter Aufbau für eine Veranstaltung mit der Bühne vor dem Notausgang. Hier trennt sich schnell die Spreu vom Weizen. Wir haben den Kunden beraten und konnten mehrere geeignete Lösungen präsentieren, aus denen eine realisiert wurde - und der Notausgang wurde seiner Bestimmung gerecht.  
Mancher möchte es sich zu einfach machen: Vorfahren, Aufklappen, stehen lassen. Selbst wenn man keine Ahnung von den Vorschriften hat, dürfte klar sein, dass Material, das schon dem bloßen Anschein nach von rollendem Schrott kaum zu unterscheiden ist, auf einer repräsentativen Veranstaltung nichts verloren hat und das ohne gültigen TÜV zu fahren, schon mal mindestens einen Punkt bringen kann. Nicht nur, dass bei diesem Spielstättenprovisorium überhaupt gar nichts für die Aufnahme eines ordnungsgemäßen Betriebs vorhanden war, im Boden taten sich auch unabgedeckte Spalten von mehr als 20 mm Breite auf, womit nach BGV C1 ein Betrieb verboten war. 
"Upcycling" ist ja durchaus ein wichtiger Vorgang in der Diskussion rund um die Schonung unserer Ressourcen. Die nebenstehend abgebildete Form der unreflektierten Wiederverwertung hat aber gerade in der Veranstaltungstechnik, insbesondere dem Bühnenbau zu unterbleiben. Auch die Spanngurte bewirken wohl sicher nichts weiter, als dass beim Umkippen der Lautsprecher gleich auch noch eine Palette mitgerissen wird. 
  
  

Wir haben eine leise Ahnung, dass es leider zu Fortsetzungen kommen wird... Insbesondere beim Einsatz mobiler Trailer-Bühnen können wir nur zu erhöhter Wachsamkeit aufrufen. Die Mehrzahl der Anwender unterliegt dem Irrglauben, dass mit ein paar wenigen, kurzweiligen Handgriffen ein ordnungsgemäßer Spielbetrieb erreichbar ist. Dies ist leider nicht der Fall, denn häufig wird die Existenz einer Vielzahl von Verordnungen, Grundsätzen, Regeln, Normen und Gesetzen bei dieser Betrachtung einfach außer Acht gelassen. Gespräche mit einer Reihe von Anbietern dieser "Bühnen" zeigen, dass diese in völliger Unkenntnis der Dinge, auf die es ankommt, agieren.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn Sie woanders eine "mobile Bühne" buchen, können Sie fast immer davon ausgehen, dass Sie ein selbstsicher verkauftes Spielstätten-Provisorium samt "achselzuckendem Anbieter" in Betreiberfragen erhalten.  

 
  
  
  
  
  
Was auf Ihrer Veranstaltung auch besser nicht passieren sollte, sehen Sie gleich hier:  

  

 
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